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Informationen

Folgende Informationen stehen zur Verfügung (bitte anklicken)

 

 

Wichtige Hinweise für die Teilnehmer

 

Selbstverständlich können Sie an jeder Veranstaltung teilnehmen, die für Sie interessant ist. In der Regel ist eine besondere Vorbildung oder Qualifikation als Voraussetzung für die Teilnahme nicht erforderlich.

Verbindliche Anmeldungen zu den Kursen, Arbeitskreisen, Studienreisen und Sonderveranstaltungen können Sie während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der VHS, Leopoldstraße 29, abgeben ( Telefon: 06592-939215 ).

Bei Kursen, Studienreisen und anderen Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl ist es ratsam, dass Sie Ihre Anmeldung frühzeitig erledigen, da die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung erfolgt.

Den im Programm angegebenen Kursgebühren liegt jeweils eine Mindestteilnehmerzahl zugrunde. Unterschiedliche Kursgebühren bei gleicher Stundenzahl sind darauf zurückzuführen, dass je nach Standort Reisekosten des Kursleiters und/oder Raummieten zu berücksichtigen sind. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.

Die VHS kann Kurse, die nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreichen, ausfallen lassen. Gegegenbenfalls können jedoch Sondervereinbarungen zwischen der Volkshochschule, den Kursleitern und den angemeldeten Teilnehmern getroffen werden. 

 

Einzahlung der Gebühren

 

Die Einzahlung der Gebühren hat nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf die Bankkonten der Volkshochschule zu erfolgen, damit ein planmäßiger Ablauf der Veranstaltungen gewährleistet ist. 

Volksbank RheinAhrEifel eG

  • IBAN: DE33 5776 1591 0351 2108 00
  • BIC: GENODED1BNA

Kreissparkasse Vulkaneifel

  • IBAN: DE48 5865 1240 0000 0001 74
  • BIC: MALADE51DAU

Postbank Köln

  • IBAN: DE77 3701 0050 0024 9545 05
  • BIC: PBNKDEFF

Beachten Sie dabei das vollständige Ausfüllen des Überweisungsformulars (Kursnummer und Kursbeginn!), damit der Eingang Ihrer Kursgebühr korrekt verbucht werden kann.

Ihre Zahlungsbestätigung legen Sie bis zum 2. Kursabend dem Kursleiter/der Kursleiterin vor. Erst die ausreichende Zahl der Anmeldungen rechtfertigt die Durchführung von Kursen. Für den Fall, dass sich eine Person für die Teilnahme an einem Kurs angemeldet hat, aus einem triftigen Grund jedoch nicht teilnehmen kann, ist eine rechtzeitige Abmeldung unbedingt erforderlich. Erfolgt die Abmeldung später als eine Woche vor Kursbeginn, ist die Nominierung einer Ersatzperson erforderlich; andernfalls besteht in der Regel die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Gegebenenfalls wird eine Verwaltungsgebühr - Ausfallgebühr in angemessener Höhe erhoben.

Bei langfristig in Aussicht gestellten und noch nicht fest terminierten Kursen gelten Sonderregelungen. Wer einzelne Stunden versäumt oder den Besuch eines Kurses, Arbeitskreises oder einer Vortragsreihe abbricht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Erlass noch rückständiger Gebührenanteile. Kommen Veranstaltungen der VHS nicht zustande, so werden bereits eingezahlte Gebühren selbstverständlich erstattet.

Damit die Voraussetzungen für eine exakte Planung, Organisation und Durchführung von zahlenmäßig begrenzten Veranstaltungen, Studienreisen etc. geschaffen werden, ist es notwendig, dass die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme schriftlich erfolgen muß. Anmeldeformulare sind in der Geschäftsstelle erhältlich. Die VHS bittet Sie um Verständnis für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Auf Antrag stellt die VHS nach Beendigung der Kurse Teilnahmebescheinigungen aus. Sie werden in der Geschäftsstelle der VHS oder vom Kursleiter am Ende der Veranstaltung ausgegeben. Aus Gründen des detaillierten Nachweises der Kursarbeit ist es notwendig, dass die Teilnehmer ihre Teilnahme durch Unterschrift auf der vom Kursleiter vorzulegenden Liste bestätigen.

 

Unfallversicherung

 

Im Rahmen des beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände bestehenden Unfallversicherungsvertrages sind Hörer und Teilnehmer an Einzelveranstaltungen, Kursen und Exkursionen der Volkshochschule Daun bei Unfällen versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die direkten Wege zwischen Wohnung und Veranstaltungsort. Für Studienfahrten ins Ausland werden gesonderte Versicherungen abgeschlossen.  

 

Haftung

 

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule geschieht auf eigene Gefahr. Für Sachschäden, Diebstähle und für den Verlust von Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Das Parken auf den Schulhöfen geschieht auf eigene Gefahr.

 

Beratung

 

Die Volkshochschule Daun bietet bereits seit einigen Jahren für Betriebsangehörige Weiterbildungsmöglichkeiten im EDV-Bereich sowie Sprachkurse in verschiedenen Fremdsprachen, z.B. Business-Englisch an. Die Unterrichtsinhalte und –zeiten können auch jeweils mit den interessierten Betrieben abgestimmt und festgelegt werden. Die Kurse finden im EDV-Schulungsraum im Technologie- und Gründerzentrum Nerdlen-Kradenbach, im Forum Daun oder nach Absprache mit den Betrieben in deren Räumlichkeiten statt.

Sollten Sie noch Fragen hierzu oder allgemein zur Arbeit der Volkshochschule haben, so bieten sich die Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten und der Leiter der Volkshochschule auf Vereinbarung an, Sie zu beraten.

Für Wünsche und Anregungen, auch für konstruktive Kritik Ihrerseits ist die VHS aufgeschlossen. Wenn Sie eigene Vorstellungen und Verbesserungsvorschläge haben, über Fertigkeiten oder Qualifikationen verfügen, die geeignet sind, das Arbeitsprogramm zu bereichern, so lassen Sie es uns bitte wissen. Ihre Anregungen werden dankbar entgegengenommen.

Viel Freude und Erfolg bei Ihrer Teilnahme an den Veranstaltungen wünscht Ihnen Ihre Volkshochschule der Stadt Daun.

 

Wissenswertes über die Weiterbildung in der Volkshochschule

 

Im Weiterbildungsgesetz (WBG) des Landes Rheinland-Pfalz vom 17.11.1995 werden Wesen und Aufgaben der Weiterbildung wie folgt umschrieben:

1) Weiterbildung ist ein eigenständiger mit Schule, Hochschule und Berufsausbildung gleichberechtigter und verbundener Teil des Bildungswesens in öffentlicher Verantwortung. Sie dient dem ganzen Menschen, seinen persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen.

2) Weiterbildung im Sinne des Gesetzes umfaßt organisiertes Lernen in den gleichrangigen und gleichwertigen Bereichen der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung soweit sie nicht Schule oder Hochschule, Berufsausbildung oder der außerschulischen Jugendbildung durch Gesetz, Rechts- und Verwaltungsvorschriften zugeordnet oder soweit sie nicht durch besondere Rechtsvorschriften erfaßt ist.

Weiterbildung dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung. Sie soll durch bedarfsgerechte Bildungsangebote zur Chancengerechtigkeit, insbesondere zur Gleichstellung von Frau und Mann beitragen, Bildungsdefizite abbauen, die Vertiefung, Ergänzung und Erweiterung vorhandener oder dem Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen ermöglichen und zu eigenverantwortlichem und selbstbestimmtem Handeln im privaten und öffentlichen Leben sowie zur Mitwirkung und Mitverantwortung im beruflichen und öffentlichen Leben befähigen.

Auf dieser gesetzlichen Grundlage gestaltet die Volkshochschule der Stadt Daun ihre Jahresprogramme. Sie richtet sich dabei nach dem allgemeingültigen Raster des Landesverbandes der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz unter Berücksichtigung der Bildungsbedürfnisse der Bevölkerung der Vulkaneifel. Die VHS will dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Weiterbildung leisten und dem einzelnen helfen

  • seine Lebensbereiche verantwortlich und kreativ mitzugestalten;
  • gemeinsam mit anderen zu handeln; Konflikte auf friedliche Weise auszutragen und eigene Interessen hinter sozialen Belangen zurückzustellen;
  • sich in der Gemeinschaft und in der Hilfe für den Hilfsbedürftigen zu bewähren;
  • die Sinnerfüllung von engagierter Arbeit zu erleben;
  • sich für seinen Beruf und für beruflichen Aufstieg zu qualifizieren;
  • die Fülle der Informationsmöglichkeiten und die Chancen der neuen Techniken verantwortlich zu nutzen;
  • mit der natürlichen Umwelt verantwortungsbewußt umzugehen;
  • die anfallende Freizeit sinnerfüllt zu gestalten.

Ständige Fort- und Weiterbildung sind aufgrund der Mobilität unserer Zeit eine unabdingbare Notwendigkeit, um den Anforderungen in allen Lebensbereichen gewachsen zu sein. Zudem kann der Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen eine nützliche Empfehlung bei Stellenbewerbungen oder Beförderungen sein. Die Volkshochschule weiß sich in ihrer Tätigkeit zur Beachtung der Grundsätze und Schwerpunkte der allgemeinen Volkshochschularbeit in Rheinland-Pfalz verpflichtet. Sie ist offen für jedermann und bereit zur Kooperation mit Weiterbildungseinrichtungen anderer Träger.

Die demographische Zusammensetzung unserer Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Die Bevölkerungspyramide hat einen unübersehbaren Wandel erfahren; die gesteigerte Lebenserwartung und der gleichzeitige Geburtenrückgang können dafür verantwortlich gemacht werden. Der Anteil der Senioren an der Gesellschaft nimmt ständig zu. Hier liegt für die VHS ein weiteres Betätigungsfeld, dem wir in diesem Programm in seinen Angeboten entsprechen wollen.

 

Datenschutzbestimmungen

 

Verantwortlichkeit für den Datenschutz

Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts ist die Volkshochschule Daun, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Friedhelm Marder, Leopoldstraße 29, 06592-939215, volkshochschule@stadt-daun.de (nachfolgend „VHS“ oder „wir“ genannt).

Kursanmeldung

Die im Anmeldebogen abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet. Hierbei wird zwischen zwingend anzugebenden Daten (durch Sternchen gekennzeichnet) und freiwillig anzugebenden Daten unterschieden. Ohne die zwingend anzugebenden Daten kann kein Vertrag geschlossen werden. Die Abfrage Ihrer Festnetz- bzw. Mobilfunknummer erfolgt in unserem berechtigten Interesse, Sie bei Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig erreichen. Auch die weiteren freiwilligen Angaben werden zur Vertragsdurchführung verwendet. Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden Datenbanken und Anwendungen können durch von uns beauftragte IT-Dienstleister betreut werden. Die Bereitstellung Ihrer Daten durch Sie ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.

Weitergabe Ihrer Daten

Wir geben Ihren Namen, E-Mailadresse und – soweit angegeben – Telefonnummer, an den jeweiligen Kursleiter zur Vorbereitung und Durchführung des Kurses weiter. Dies umfasst auch die Kontaktaufnahme bei Änderungen. Für die Teilnahme an zertifizierten Prüfungen und Abschlüssen (z.B. Cambridge- oder Telc-Sprachprüfungen, IHK-Prüfungen, Xpert, Finanzbuchhalter, Schulabschlüssen) leiten wir die hierzu erforderlichen Daten an die Prüfungsinstitute weiter. Diese Übermittlungen dienen der Vertragserfüllung. Für die Teilnahme an Integrationskursen müssen wir Ihren Namen und erforderliche Kontaktdaten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz „BAMF“) weitergeben. Ferner kann bei Landesmittelkursen und solchen, welche durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, eine Übermittlung an Behörden erforderlich sein. Diese Übermittlungen beruhen auf einer rechtlichen Verpflichtung.

Befinden Sie sich mit einer Zahlung in Verzug, behalten wir uns vor, Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsjahr) an einen Inkassodienstleister zur Durchsetzung der Forderung als berechtigtes Interesse weiterzuleiten.

Kontaktaufnahme

Wenn Sie uns eine Nachricht senden, nutzt die VHS die angegebenen Kontaktdaten zur Beantwortung und Bearbeitung Ihres Anliegens. Die Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt abhängig von Ihrem Anliegen und Ihrer Stellung als Interessent oder Kursteilnehmer zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur Vertragserfüllung.

Speicherdauer und Löschung

Nach Vertragsabwicklung werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. In diesem Fall werden diese Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Ihre Daten werden für jegliche andere Verwendung außer ggf. zulässiger Postwerbung gesperrt. Mitgeteilte Bankdaten werden nach Widerruf der Einzugsermächtigung, erfolgreicher Bezahlung des Kursbeitrags bzw. bei Dauerlastschriftmandaten 36 Monate nach letztmaliger Inanspruchnahme gelöscht. 

Ihre Daten, die Sie uns im Rahmen der Nutzung unserer Kontaktdaten bereitgestellt haben, werden gelöscht, sobald die Kommunikation beendet beziehungsweise Ihr Anliegen vollständig geklärt ist und diese Daten nicht zugleich zu Vertragszwecken erhoben worden sind. Kommunikation zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen wird für die Dauer der jeweiligen Verjährungsfrist gespeichert.

Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht, kostenfrei Auskunft über die bei der VHS gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten zu korrigieren sowie Daten sperren oder löschen zu lassen. Ferner können Sie den Datenverarbeitungen widersprechen und Ihre Daten durch uns auf jemand anderen übertragen lassen. Weiterhin haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten lauten:

Maria.Osiwacz@vgv.daun.de
Tel. 06592/939-207

 

Wissenswertes über die Volkshochschule Daun

 

Die Volkshochschule Daun wurde im Jahr 1969 gegründet. Sie ist an folgenden Standorten tätig: Daun, Darscheid, Dockweiler, Dreis-Brück, Gillenfeld, Mehren, Niederstadtfeld, Üdersdorf und Wallenborn.

Referenten sind Lehrer aller Schularten sowie qualilfizierte Damen und Herren aus anderen Institutionen, dem öffentlichen Leben, der Industrie und der freien Wirtschaft. Bei der Programmgestaltung werden unter Berücksichtigung der örtlichen Bedarfslage neben Kursen und längerfristigen Veranstaltungen auch aktuelle Probleme aufgegriffen und gegebenenfalls in Einzelveranstaltungen behandelt. Bei Ausstellungen werden Exponate der Kursteilnehmer der Öffentlichkeit vorgestellt.

Dem Arbeitsplan der VHS Daun liegt in den Inhaltsbereichen das Konzept der Durchführungsverordnung des Weiterbildungsgesetzes zugrunde. Der Gedanke des fächerübergreifenden Arbeitens soll besonders beachtet werden. Die so gestaltete Gliederung des Bildungsangebotes gewährleistet eines hohes Maß an Vergleichbarkeit der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz. Grundlage für die Erstellung des Programms sind allgemeine Richtlinien für die Erwachsenenbildung, Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie Vorschläge der Teilnehmer, Referenten und Kursleiter der VHS-Veranstaltungen.

Diese werden vom Leiter der Volkshochschule koordiniert und mit der Geschäftsstelle zu einem Programmvorschlag ausgearbeitet. Der Kulturausschuß der Stadt befindet über diesen Vorschlag und leitet ihn dem Bürgermeister der Stadt Daun als dem Vorsitzenden der Volkshochschule zur endgültigen Genehmigung weiter.

Änderungen des Arbeitsplanes sind nicht immer zu vermeiden. Es bleibt der Volkshochschule vorbehalten, diese in geeigneter Weise bekanntzugeben.

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.  Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Volkshochschule Daun
Verbandsgemeindeverwaltung
Leopoldstraße 29
54550 Daun

Fax: 06592 939200
E-Mail: volkshochschule@stadt-daun.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns in soweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Ferientermine

 

 

 

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Unsere Programmbereiche

Kontakt

Volkshochschule Daun
Leopoldstraße 29
D-54550 Daun

Tel: 06592-939215
Fax: 06592-939200
E-Mail: volkshochschule@stadt-daun.de

Geschäftstelle: Renate Fuchs
                         Marina Semenjak

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
(Nachmittags nach Vereinbarung)

 

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lichen und allgemeinen Weiterbildung in Rheinland-Pfalz sowie Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten, Abschlüssen u.v.m.